Arzneimittelversorgung

 

Die Roten zum Frühstück, die Gelben zum Mittag ...

Gerade ältere Menschen müssen, aufgrund diverser Erkrankungen, einen ganzen „Cocktail bunter Pillen“ einnehmen, da ist das Pflegepersonal voll und ganz gefordert. Das Herstellen individueller Wochenblister entlastet das Pflegepersonal – und die Zusammenstellung der Arzneimittel liegt in kompetenten Händen. Die Apothekenwelt sprach mit Frau Gottschol über die Praxis des Verblisterns:

Was ist genau unter dem Begriff „verblistern“ zu verstehen?

Gottschol: Verblistern bedeutet: Mit dem Einverständnis des Bewohners aus seinen Arzneimittelpackungen den Wochenbedarf zu entnehmen und diesen in einen Wochenblister zu überführen.

Erfolgt die Konfektionierung maschinell?

Gottschol: Nein, eine maschinelle Konfektionierung würde sich nicht lohnen, da keine Großpackungen verwendet werden dürfen.

Welche Ausrüstung benötigt eine Apotheke?

Gottschol: Zunächst benötigt die Apotheke die entsprechende EDV. Ich verwende das Programm 50+ von CSE, um die Informationen von Arzt und Pflegeheim zu verwalten: Name, Geburtstag, Arzneimittel nach Art und Menge, Dosierungs- und Einnahmevorschriften. Außerdem müssen Hilfsutensilien wie Folie und Blisterkarten bereitgestellt werden. Lagerkapazität für die Medikamente und das Personal darf auch nicht fehlen.

Wie groß ist der personelle Aufwand?

Gottschol: Im Moment habe ich zwei Personen für das Verblistern ausgebildet und rechne mit sechs Minuten Arbeitszeit pro Blister – Vorbereitung und Kontrolle der Arbeitsschritte sind nicht eingerechnet.

Wer übernimmt die Kosten für die Verblisterung?

Gottschol: Im Moment übernehme ich selber die Kosten für die Verblisterung. Das geschieht allerdings unfreiwillig, denn eigentlich müsste das Pflegeheim für diese Kosten aufkommen – haben sie doch den Nutzen davon. Ich denke, für diese qualifizierte Arbeit sollte man schon ein Honorar verlangen, aber viele Berliner Kollegen bieten diesen Service leider umsonst an. Die Versorgung von Pflege- und Altersheimen stellt ein großes Marktpotenzial dar, und die kostenlose Verblisterung ist ein geschickter Schachzug von Apothekern, dort Fuß zu fassen. Und so sind die Pflegeheime, die ich seit jeher beliefere, an mich herangetreten und haben nachgefragt, ob ich diesen Service auch kostenlos anbiete.

Ist das denn erlaubt, für diese Dienstleistung kein Honorar zu verlangen?

Gottschol: Dieser Service ist eine handelsübliche Nebenleistung und gilt als Zugabe. Nachdem die Zugabeverordnung gefallen ist, kann kostenfrei verblistert werden.

Welche Ausbildung hat das Personal, dass die Blisterkarten bestückt?

Gottschol: Die Personen, die die Verblisterung durchführen, haben eine Ausbildung zur PTA oder PKA. Natürlich steht der ganze Prozess stets unter Aufsicht eines Apothekers. Alle sensiblen Vorgänge, die den pharmazeutischen Sachverstand fordern, werden von einem Apotheker selber durchgeführt. Dazu gehören beispielsweise Änderung der Medikamente, beratende Gespräche mit dem Pflegepersonal oder der Arzneimittel-Interaktionscheck.

Wer kontrolliert die korrekte Befüllung?

Gottschol: Wir arbeiten hier nach dem „4-Augen-Prinzip“: Eine Person füllt ab und der Apotheker vergleicht das Medikamenten-Blatt aus der Heimdokumentation mit dem Blister. Alle Arbeitsschritte werden dokumentiert.

Wer übernimmt die Verantwortung für die korrekte Befüllung der Blister?

Gottschol: Der Apothekenleiter ist verantwortlich. Seine Haftpflicht gilt solange, bis die jeweilige Tagesration des Blisters angebrochen ist. Danach fällt die Verantwortung dem Austeiler der Medikamente zu: dem Pflegeheim.

Welche Voraussetzungen muss die Medikation erfüllen, damit Blisterkarten hergestellt werden können?

Gottschol: Grundsätzlich müssen die Medikamente in die standardisierten Blisterkarten passen. Diese Vorraussetzung erfüllen nur feste, orale Arzneiformen. Säfte, Tropfen sowie Salben können nicht verarbeitet werden. Außerdem eignen sich ausschließlich stabile Dauermedikationen, bei denen die Dosis und die Tagesmenge feststehen. Bedarfsmedikation kann dagegen nicht verblistert werden. Sie werden als Originalpackung für den jeweiligen Patienten ausgeliefert. Auch übergroße, lichtempfindliche oder hygroskopische Medikamente wie beispielsweise Brausetabletten verbleiben in ihren Originalpackungen.

Welche Vorteile hat die Apotheke durch die Herstellung von Wochenblister?

Gottschol: Zum einen ist dieser Service ein optimales Instrument, Kunden an die Apotheke zu binden: In diesem Fall die Pflegeheime. Es besteht zwar grundsätzlich die freie Apothekenwahl für jeden Bewohner eines Heims, doch meist sind die älteren Menschen immobil und geben eine schriftlich Einwilligung ab, die das Pflegeheim berechtigt, die Arzneimittel für sie zu beschaffen. Zum anderen kann die Apotheke das Pflegepersonal durch Kenntnisse über das Verordnungsschema für die einzelnen Patienten effizienter beraten.

Welche Vorteile hat das Senioren- oder Pflegeheim?

Gottschol: Die Heime sparen sehr viel Zeit und Arbeit. Durch die EDV-gestützte Auswertung ermitteln wir die „Reichweite“ der einzelnen Medikamente für die Patienten, und das Pflegeheim kann bei den Ärzten die Arzneimittel zeitnah nachbestellen. Grundsätzlich kann das Pflegepersonal jetzt der Woche gelassen entgegensehen, weil alle verblisterten Arzneimittel für die Bewohner bereitstehen. Durch den Interaktionscheck wird es auf die richtige Gabe der Medikamente hingewiesen. Doppelbestellungen und -rezeptanforderungen können so gut wie ausgeschlossen werden. Durch diese Arbeitserleichterungen kann sich das Pflegepersonal voll auf seine Kernkompetenzen konzentrieren. An dieser Stelle möchte ich noch auf einen weiteren Vorteil des Blisters hinweisen, der, einmal verschlossen, keine Manipulation mehr zulässt, der runterfallen kann, ohne dass die Medikamente rausfallen können und neu zugeordnet werden müssen, was der Arzneimittelsicherheit sehr zuträglich ist.

Wie wird die Verwechslung der Blister ausgeschlossen?

Gottschol: Um die Sicherheit der Blisterkarten zu gewährleisten, werden sie mit den persönlichen Daten des Bewohners wie Name, Geburtsdatum, Pflegeheim, Station, Zimmernummer und Hausarzt versehen. Zusätzlich kann auch ein Foto des Patienten aufgedruckt werden.

Wie werden Charge, Dosierung und Identität der Arzneimittel kommuniziert?

Gottschol: Die Blisterkarte gibt Auskunft über die Bezeichnung der Medikamente. Gleichzeitig ist die Stärke, die Darreichungsform, besondere Kennzeichen und das Aussehen, wie Form und Farbe, genau beschrieben. Zusätzlich werden Wirkstoff, Reichweite der in der Apotheke verbliebenen Packung, Chargenbezeichnung, Verfalldatum und Dosierung dokumentiert. Da die Chargen mit Hilfe der EDV erfasst werden, ist sogar eine lückenlose Rückverfolgung möglich.

Was geschieht mit angebrochenen Fertigarzneimittelpackungen?

Gottschol: Wenn ein Medikament nur vorübergehend abgesetzt wird, beispielsweise bei einer Operation, wird das Arzneimittel in der Apotheke für den Patienten zwischengelagert. Wird ein Arzneimittel ganz abgesetzt, geht es an das Heim. Der Patient muss selber entscheiden, was mit dem Arzneimittel geschieht – gegebenenfalls bekommen wir es zur ordnungsgemäßen Vernichtung wieder zurück.

Wie reagieren Sie, wenn kurzfristig die Medikation geändert wird?

Gottschol: Wird ein Arzneimittel abgesetzt und der Blister befindet sich schon im Pflegeheim, muss das Personal die abgesetzte Tablette jeweils vor der Verteilung herausnehmen. Wir empfehlen zur Gedächtnisstütze einen Hinweisaufkleber auf die Blisterkarte anzubringen. Kommt ein neues Medikament hinzu, wird ein zusätzlicher Blister für den Rest der Woche für den Patienten hergestellt und am gleichen Tag an das Heim geliefert. In der darauf folgenden Woche wird das Arzneimittel in den Wochenblister eingepflegt.

Welche rechtlichen Grundlagen müssen beachtet werden?

Gottschol: Spezielle Rechtsvorschriften für die Praxis des Verblisterns gibt es nicht. Allerdings muss die Apotheke im Auftrag des einzelnen Bewohners handeln und darf nicht als Rezeptsammelstelle fungieren. Deshalb ist die Verblisterung der Arzneimittel erst nach der Abgabe an den Heimbewohner erlaubt. Außerdem müssen die Originalpackungen patientenbezogen aufbewahrt werden, weil sie zu jeder Zeit Eigentum des Patienten sind. Alle Informationen müssen den Bewohnern und dem Personal des Pflegeheims zur Verfügung gestellt werden, deshalb liefern wir die Beipackzettel inklusive einer Mustertablette an das Heim.

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Gottschol: Durch zwei getrennte Datenaufdrucke: Auf der Vorderseite des Blisters die Personaldaten und auf der Rückseite die Medikamentendaten. Bei der Entsorgung der Blister in der Apotheke werden die Seiten wieder getrennt.

Ist eine Herstellungserlaubnis nach § 13 des AMG nötig?

Gottschol: Nein, die Umkonfektionierung ist keine Herstellung im Sinne des Gesetzes, weil die Verblisterung erst nach der Rezeptbelieferung erfolgt.

Welche persönlichen Erfahrungen haben Sie gemacht?

Gottschol: Ich habe sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht: Der Service wurde bei den Pflegeheimen sehr gut aufgenommen, die Rezeptanforderungen werden allerdings von manchen Ärzten immer noch schleppend bearbeitet. Auch Informationen über Änderung der Medikation werden nicht immer der Apotheke sofort mitgeteilt und manche Nachfrage beim Arzt ergab, dass der betreffende Patient im Krankenhaus liegt. Die Ärzte selber sind am Anfang sehr skeptisch, wenn es um das Thema Verblistern geht. Sie befürchten, dass die Flexibilität ihrer Verordnungen durch die Wochenblister beschnitten werden könnten. Deshalb lade ich die betreffenden Ärzte bei der Informationsveranstaltung für das Pflegepersonal gleich mit ein, um eventuell auftretende Missverständnisse sofort auszuräumen. Später sind die Ärzte begeistert, wie transparent das System auch für sie ist und es ihnen wirtschaftliches Verordnen ermöglicht. Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit ist eine funktionierende Kommunikation zwischen Heim – Arzt – Apotheke.

Geben Sie Ihre Kenntnisse und Erfahrungen an andere Apotheker weiter?

Gottschol: Gerne vermittle ich interessierten Apothekern meine Kenntnisse und Erfahrungen. Ich habe zum Apothekertag 2002, und zwar am Mittwoch, 09.10.2002 in Berlin, eine Veranstaltung mit interessanten Experten zu diesem Thema für KollegenInnen geplant.

Entnommen aus der Apothekenwelt Oktober 2002 -

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